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Qualifizierte elektronische Signatur auf Basis von eIDAS. Minimales Risiko. Maximale Rechtssicherheit.
 


VORTEILE DER QUALIFIZIERTEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR
Eine qualifizierte elektronische Signatur erreicht rechtlich die höchste Beweiskraft und ist mit wenigen Ausnahmen der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gesetzlich gleichgestellt.

Gut zu wissen: Qualifizierte elektronische Signaturen basieren auf einem qualifizierten Zertifikat. Dieses wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter nach erfolgreicher Identifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers ausgestellt.
 


QUALIFIZIERT SIGNIEREN MIT primesign
primesign unterstützt nicht nur das Aufbringen qualifizierter elektronischer Signaturen, sondern ist auch qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, also anerkannter Herausgeber von qualifizierten Signatur- und Siegelzertifikaten. Mit primesign signieren sie unkompliziert qualifiziert.
 


WIE SIND QUALIFIZIERTE SIGNATUREN RECHTLICH GEREGELT?
In der Europäischen Union regelt die sogenannte eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) den Einsatz elektronischer – und so auch qualifizierter elektronischer – Signaturen. Sie bildet EU-weit die gesetzliche Grundlage für die Bereiche „elektronische Identifizierung, elektronische Signaturen und Vertrauensdienste“.

Gut zu wissen: eIDAS-Bestimmungen für (qualifizierte) elektronische Signaturen sind auch international akzeptiert.
 


WELCHE WEITEREN ARTEN ELEKTRONISCHER SIGNATUREN GIBT ES?
Die eIDAS-Verordnung unterscheidet zwischen einfacher, fortgeschrittener und qualifizierter elektronischer Signatur. Die Anforderungen als auch die Beweiskraft nehmen von der einfachen, über die fortgeschrittene bis hin zur qualifizierten elektronischen Signatur zu. Einfache und fortgeschrittene elektronische Signatur weisen geringere Anforderungen und somit auch eine geringere Beweiskraft als die qualifizierte elektronische Signatur auf und können so mit einem rechtlichen Risiko einhergehen.
 


WAS VERSTEHT MAN UNTER EINEM QUALIFIZIERTEN VERTRAUENSDIENSTEANBIETER?
Um eIDAS-konforme qualifizierte Signatur- und Siegelzertifikate ausstellen zu dürfen, müssen Vertauensdienstanbieter von einer entsprechenden Stelle zertifiziert werden. Nur dann sind sie zur Ausstellung von eIDAS-konformen qualifizierten Signatur- und Siegelzertifikaten qualifiziert und berechtigt.
 


WIE PRÜFT MAN EINE QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR?
Qualifizierte elektronische Signaturen sind mit Standard-PDF-Werkzeugen prüfbar. Eine weitere Möglichkeit zur Signaturprüfung bietet das Online-Prüfservice der österreichischen Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR), der Aufsichtsstelle für Anbieter von Vertrauensdiensten: www.signaturpruefung.gv.at.
 


WAS VERSTEHT MAN UNTER EINEM QUALIFIZIERTEN ELEKTRONISCHEN SIEGEL?
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel bezeichnet die „elektronische Signatur eines Unternehmens“. Äquivalent zur qualifizierten elektronischen Signatur ist auch das qualifizierte elektronische Siegel durch die eIDAS-Verordnung geregelt. Das qualifizierte elektronische Siegel entspricht rechtlich dem digitalen Stempel eines Unternehmens und basiert ebenfalls auf einem qualifizierten Zertifikat.

Gut zu wissen: Qualifizierte elektronische Siegel können automatisch aufgebracht und somit optimal in automatisierte Dokumentenerstellungsprozesse integriert werden.
 


WIE UNTERSCHEIDET SICH EIN QUALIFIZIERTES ELEKTRONISCHES SIEGEL VON EINER QUALIFIZIERTEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR?

Qualifizierte elektronische SignaturQualifiziertes elektronisches Siegel
Der eigenhändigen Unterschrift EU-weit rechtlich gleichgestellt und anerkannt; gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten (positive Prüfung in Standardprodukten wie Adobe Acrobat Reader)Elektronische Signatur des Unternehmens („digitaler Stempel“); gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten (positive Prüfung in Standardprodukten wie Adobe Acrobat Reader)
Garantiert: Unversehrtheit des Dokumentes, Ursprung des Dokumentes, WillenserklärungGarantiert: Unversehrtheit des Dokumentes, Ursprung des Dokumentes
Persönliche Erstellung durch SignatorIn via Signaturkarte, Fernsignatur (Handy), etc.Automatisierte Erstellung via Signaturkarte, Fernsignatur, serverseitige HSM-Komponenten (Massenprozesse)
= persönliche elektronische Signatur für rechtsverbindliche Willenserklärungen, Autorisierungen, Verträge, NDAs, Urlaubsanträge, etc.= Signatur der juristischen Person für Rechnungen, jegliche Aussendungen, AGB-Änderungen, etc.

 

 

 
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